Hausordnung   

Hausordnung des Pestalozzi – Gymnasiums Dresden

1      Grundsätze

Die Hausordnung dient zur Regulierung des Zusammenlebens von Lehrern, technischen Angestellten und Schülern auf der Grundlage

  • des Grundgesetzes,
  • der Landesverfassung,
  • des Schulgesetzes und der Schulordnung für Gymnasien sowie
  • nachfolgender Verordnungen.

Das Hausrecht wird vom Schulleiter ausgeübt.

Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet (§ 39 Schulgesetz/Arbeitsrecht).

 

2      Regeln für das Miteinander

2.1        

Disziplin, Höflichkeit, gegenseitige Achtung und respektvoller Umgang prägen das Zusammenleben in unserer Schule.

2.2        

Besondere Aufmerksamkeit wird der Achtung und Rücksichtnahme im gemeinsamen Schulalltag mit Integrationsschülern gewidmet.

2.3        

Jeder trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, dass das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit gefördert wird.

2.4        

Öffentliche Aushänge sind nur zulässig, wenn deren Inhalt zu schulischen Belangen eindeutig ist. Diese sind mit dem Schulleiter abzustimmen und mit Namen, Klasse und Datum zu versehen.

2.5        

Die Nutzung von Mobiltelefonen und weiteren elektronischen Endgeräten während der Unterrichtszeit und zu schulischen Veranstaltungen ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft erlaubt.

2.6        

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Kantine und Mensa während der Pausenzeiten  verboten.

2.7        

Foto- und Videoaufnahmen von Personen bedürfen der Zustimmung.

3 Zeiten

Die Schule ist in der Regel von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.

Die Eingangstüren am Pestalozziplatz sind in den Pausenzeiten offen und werden während der Unterrichtsstunden geschlossen. Besucher benutzen die Sprechanlage am Eingang Pestalozziplatz.

3.1     Unterrichts- und Pausenzeiten

StundeZeitenKurzvariante
 Einlass ab 07:00 Uhr
1.07:25 – 08:10 Uhr07:25 – 07:55
   
2.08:20 – 09:05 Uhr08:05 – 08:35
 FrühstückspauseFrühstückspause
3./4.09:20 – 10:50 Uhr08:50 – 09:50
   
5.11:00 – 11:45 Uhr10:00 – 10:30
 1. Mittagspause 
6.12:10 – 12:55 Uhr10:40 – 11:10
 2. MittagspauseMittagspause
7.13:20 – 14:05 Uhr11:40 – 12:10
   
8.14:10 – 14:55 Uhr12:15 – 12:45

Der Klassensprecher oder ein anderer Schüler informiert das Sekretariat, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen ist.

3.2      

Bei lang anhaltenden, sehr hohen Temperaturen wird die Unterrichtsstunde auf 30 Minuten verkürzt. Die Kurzvariante wird durch den Schulleiter oder seinen Stellvertreter am Vortag ausgelöst.

3.3      

Sprechzeiten des Sekretariats für Schüler:                    09:05 – 09.25 Uhr

                                                                                      11:50 – 12.25 Uhr

Sprechzeiten des Hausmeisters für Schüler:                 09:05 – 09:25 Uhr

3.4      

Außerunterrichtliche Veranstaltungen in der Schule während der Öffnungszeiten sind vom verantwortlichen Lehrer in das Veranstaltungsbuch einzutragen. Liegen diese außerhalb der Öffnungszeiten, ist das Formular „Checkliste zur Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen“ durch den verantwortlichen Lehrer mindestens eine Woche vorher beim Schulleiter einzureichen.

4      Aufsicht und Verhalten in Pausen und Freistunden

4.1        

Das Schulhaus darf ab 7:00 Uhr betreten werden. Schüler, die zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Unterricht beginnen, warten vor Betreten des Schulhauses das Pausenklingeln ab. Schüler, die verspätet erscheinen, nutzen die Türklingel und melden sich im Sekretariat an. Für Schüler der Klassen 5-10 ist ein Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende nicht erlaubt. Während Freistunden ist der Aufenthaltsbereich in der 3.Etage, die dafür vorgesehenen Räume oder die Kantine zu nutzen.

4.2        

Nach dem Ende der Unterrichtszeit und beim Verlassen des Schulgrundstückes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. Schüler, die sich nach dem Ende der Unterrichtszeit auf dem  Schulgelände und der Sportanlage aufhalten, werden nicht beaufsichtigt.

4.3        

In den Fachkabinetten gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrers bekannt gegeben und sind einzuhalten.

4.3        

Vor dem Sportunterricht warten die Schüler vor der Turnhalle, bis der Sportlehrer ihnen Einlass gewährt. Bei Hauspause vor der 3. bzw. 6. Stunde warten die Schüler im Erdgeschoss auf den Sportlehrer, der sie zum Vorklingeln abholt. Bei Hofpause nach dem Sport legen die Schüler ihre Taschen im Kellerregal ab.

4.4        

Bei Hofpause halten sich Schüler der Klassen 5 – 10, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, auf dem Schulhof auf. Der Fachlehrer der 5.Stunde verschließt nach Beendigung des Unterrichts den Unterrichtsraum. Der Zimmerwechsel findet bei Hofpause am Ende und bei Hauspause am Anfang der Pause statt.

4.5        

Die festgelegten Speisezeiten sind von allen Schülern einzuhalten, um einen geregelten Ablauf zu ermöglichen.

4.6        

Das Ballspielen während der Hofpause ist auf den Basketballplatz beschränkt. Es sollte so gespielt werden, dass das Verletzungsrisiko minimiert wird.

5 Cannabisverbot

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

6      Ordnung und Sauberkeit

6.1        

Alle 5. – 9. Klassen besitzen ein Klassenzimmer. Die Ausgestaltung soll in Absprache mit dem Klassenleiter geplant und durchgeführt werden. Sie soll ästhetischen Grundanforderungen genügen und motivierend auf das Lernklima wirken. Bei größeren Veränderungen muss mit der Schulleitung Rücksprache genommen werden.

6.2      

In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst bestimmt und in das Klassenbuch eingetragen. Er sorgt gemeinsam mit dem unterrichtenden Lehrer dafür, dass die Räume bei Zimmerwechsel sauber verlassen, die Lampen ausgeschalten und die Fenster geschlossen werden.

Die letzte Klasse stellt zusätzlich die Stühle hoch, kehrt den Raum, wischt die Tafel gründlich und bringt den Abfall in die Müllbehälter der jeweiligen Etage.

6.3        

Im Zusammenhang mit der Umwelterziehung wird von allen die Mülltrennung praktiziert.

6.4        

Jeder Schüler und jeder Lehrer achtet im Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit.

6.5        

Schulisches Eigentum muss pfleglich behandelt werden. Bei bewusster Verschmutzung oder Zerstörung wird der Verursacher zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit herangezogen.

6.6        

Alle Schüler nutzen die der jeweiligen Klasse bzw. dem Kurs zugeteilten Garderobenschränke. Diese sind stets zu verschließen. Notwendige Wertsachen, Geld und Ausweispapiere dürfen nicht in den Garderoben abgelegt werden, da dafür keine Haftung übernommen wird. Nach Unterrichtsschluss sind alle Sachen zu entnehmen.

Nasse Kleidung darf in den ersten beiden Unterrichtsstunden mit ins Zimmer genommen werden.

6.7        

Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und können dort zu den Sprechzeiten erfragt werden. Zum 1. Elternabend und zu den Elternsprechtagen werden die Fundsachen zur Besichtigung ausgestellt und bei Nichtabholung entsorgt.

6.8        

Die Reinigung der Tische nach Beendigung der Speisung wird von den Schülern übernommen. Verschmutzungen, die durch Speisen und Getränke aus der Kantine oder durch mitgebrachtes Essen entstehen, müssen selbstverständlich vom Verursacher mit den in den Vorbereitungsräumen bereitgestellten Hilfsmitteln beseitigt werden.

7      Fernbleiben vom Unterricht

7.1        

Im Klassen- bzw. Kursbuch wird festgehalten, wenn ein Schüler zu spät kommt oder fehlt.

7.2        

Fehlt ein Schüler in der ersten Unterrichtsstunde, meldet der unterrichtende Fachlehrer dies nach der Stunde im Sekretariat.

7.3        

Beim Versäumen einer oder mehrerer Unterrichtsstunden ist innerhalb von drei Werktagen eine schriftlicheEntschuldigung vom Arzt oder von den Eltern vorzulegen.

7.4        

Im Krankheitsfall muss am jeweiligen Tag bis 7:30 Uhr durch die Erziehungsberechtigten eine Meldung über das entsprechende Lernsax-Formular oder eine telefonische Abmeldung im Sekretariat der Schule erfolgen.

7.5        

Arztbesuche sind nur in Ausnahmefällen in der Unterrichtszeit durchzuführen. Geplante Arztbesuche müssen den betreffenden Fachlehrern vorher angezeigt werden. Alle planbaren Freistellungen sollen mindestens eine Woche vorher schriftlich durch die Eltern beim Klassenleiter bzw. Tutor beantragt werden. Angekündigte Klassenarbeiten bzw. Klausuren verhindern in der Regel eine Freistellung.

7.6        

Fernbleiben vom Unterricht ohne Beurlaubung wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet und zieht ggf. Ordnungsmaßnahmen nach sich.

8      Unfälle

Die Schüler sind beim Besuch der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule bei der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Wegeunfällen. Dabei ist der sicherste, direkteste und verkehrssicherste Schulweg mit einer maximalen Unterbrechung von 2 Stunden zu wählen.

 Jeder Schulunfall ist unverzüglich beim Lehrer und im Sekretariat anzuzeigen. Er wird im Unfallbuch der Schule eingetragen. Wird in Folge eines Unfalls ein Arzt aufgesucht, so erfolgt durch die Schule eine Mitteilung an die Unfallkasse Sachsen. Deshalb muss die Schule innerhalb von 3 Tagen über den Arztbesuch informiert werden.

Legt der Schüler den Schulweg mit dem Fahrrad zurück, so muss sich dieses in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Belehrung über die Verkehrsverhältnisse auf dem Schulweg, die notwendigen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung, das Tragen angemessener Kleidung und Schuhwerk sowie das sichere Transportieren von Lasten erfolgt in Verantwortung der Eltern/des Nutzers und obliegt nicht der Verantwortung der Schule.

Durch den Schulträger wird kein Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler übernommen. Die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht für den Schulweg der minderjährigen Fahrradbenutzer obliegt den Eltern. Bei Beschädigung oder Diebstahl ist gegenüber dem Schulträger kein Schadenersatz möglich. Die Schadensregulierung kann ausschließlich über eine private Hausrat-/Fahrradversicherung erfolgen.

9      Inkrafttreten

Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 11.06.2024 wird die Hausordnung am 01.08.2024 in Kraft gesetzt.

Dr. Hirsch

Schulleiter

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